Wer zahlt beim Rohrbruch?

Wer zahlt beim Rohrbruch?

Gebäude, Hausrat, Verschulden. Drei Versicherungen, drei Zuständigkeiten, und die Pflichten von Mietern und Vermietern dazwischen.

Die Grundaufteilung

Nach einem Leitungswasserschaden stehen fast immer drei Versicherungen im Raum. Welche zahlt, hängt nicht davon ab, wer den Schaden entdeckt hat, sondern davon, was beschädigt wurde und wer ihn verursacht hat.

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude und an der Bausubstanz ab, einschließlich der Leitung selbst. Estrich, Putz, Wände, fest verlegte Böden. Versicherungsnehmer ist der Eigentümer, im Mietverhältnis also der Vermieter.

Die Hausratversicherung deckt das, was Ihnen gehört und nicht fest verbaut ist: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche. Sie ist Sache des Bewohners, also auch des Mieters.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn jemand den Schaden schuldhaft verursacht hat und dadurch ein Dritter betroffen ist. Der Klassiker ist der geplatzte Waschmaschinenschlauch, dessen Wasser in die Wohnung darunter läuft.

Diese Darstellung ist vereinfacht und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.

Mieter und Vermieter

Als Mieter melden Sie den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Diese Meldepflicht steht in praktisch jedem Mietvertrag, und wer sie verletzt, riskiert, für Folgeschäden einstehen zu müssen. Die Meldung an die Gebäudeversicherung übernimmt dann der Vermieter.

Parallel melden Sie Ihren eigenen beschädigten Hausrat bei Ihrer Hausratversicherung. Das sind zwei getrennte Vorgänge, auch wenn es ein Schaden war.

Der Vermieter organisiert die Instandsetzung der Bausubstanz. Ist die Wohnung während der Trocknung nur eingeschränkt nutzbar, kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Kündigen Sie das schriftlich an, statt einfach weniger zu überweisen.

Wenn Sie den Schaden verursacht haben

Ein vergessener Wasserhahn, ein alter Zulaufschlauch, eine Bohrung in die Leitung: der eigene Schaden ist über die Hausratversicherung gedeckt, der Schaden beim Nachbarn über die Privathaftpflicht. Melden Sie beides und schildern Sie den Hergang wahrheitsgemäß. Grobe Fahrlässigkeit kann die Leistung kürzen, ein verschwiegener Hergang bringt sie ganz zu Fall.

Was Sie in jedem Fall tun müssen

Den Schaden begrenzen, sobald Sie ihn bemerken. Das ist eine Obliegenheit gegenüber dem Versicherer, kein guter Wille. Konkret: Wasser abstellen, Notdienst rufen, Gegenstände in Sicherheit bringen. Wer stundenlang zusieht, gefährdet seinen Anspruch.

Dokumentieren Sie vor dem Aufräumen. Fotos, eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Anschaffungsjahr, alle Rechnungen, das Trocknungsprotokoll. Die Schritte dazu stehen im Beitrag Rohrbruch: was tun.

Fragen zur Kostenübernahme

Melden Sie Ihren beschädigten Hausrat bei Ihrer eigenen Hausratversicherung und informieren Sie den Vermieter. Wer am Ende einsteht, der Nachbar selbst oder seine Haftpflichtversicherung, hängt davon ab, ob ihn ein Verschulden trifft. Das klären die Versicherer untereinander, Sie müssen es nicht selbst durchsetzen.

Gebäudeversicherer übernehmen die Ortungskosten häufig, weil sie zur Feststellung des versicherten Schadens gehören. Verbindlich ist Ihr Vertrag. Melden Sie den Schaden vor der Beauftragung und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen.

In der Regel nicht. Ersetzt wird der eingetretene Schaden, nicht die Modernisierung. Wer bei der Reparatur gleich den ganzen Strang erneuert, trägt diesen Anteil meist selbst. Lassen Sie sich die Positionen im Angebot getrennt ausweisen.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung kann eine Minderung rechtfertigen, etwa bei laufenden Trocknern über Wochen oder einem unbenutzbaren Raum. Kündigen Sie die Minderung schriftlich an und beziffern Sie sie nachvollziehbar. Für den Einzelfall lohnt eine Beratung durch einen Mieterverein.

Bei einem größeren Rohrbruch geht viel Wasser durch den Zähler, das nie im Haushalt ankam. Manche Wasserversorger erlassen den Abwasseranteil auf Antrag, wenn das Wasser nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt ist. Fragen Sie mit der Handwerkerrechnung als Beleg nach.

Erst den Schaden stoppen

Die Versicherungsfragen lassen sich danach in Ruhe klären.