Verstopfung ist nicht gleich Verstopfung
Entscheidend ist, wie weit das Problem reicht. Läuft nur ein Waschbecken langsam ab, sitzt der Pfropfen meist im Siphon oder kurz dahinter. Stehen mehrere Abläufe gleichzeitig, liegt die Ursache in der Fallleitung oder in der Grundleitung unter dem Keller. Der zweite Fall ist der ernstere, weil Abwasser dann auch dort austritt, wo niemand hinsieht.
Sagen Sie am Telefon deshalb, welche Abläufe betroffen sind. Aus dieser einen Angabe ergibt sich, welches Gerät der Betrieb mitbringen muss.
Wie gearbeitet wird
Die Spirale löst mechanisch, was sich festgesetzt hat, und ist bei Haaren, Fett und Hygieneartikeln das Mittel der Wahl. Die Hochdruckspülung arbeitet mit Wasser und räumt Ablagerungen auf der Rohrwand ab, vor allem in Grundleitungen. Bleibt es nach der Reinigung unklar oder kommt dieselbe Verstopfung wieder, folgt eine Kamerabefahrung. Sie zeigt Risse, Versatz an Muffen und Wurzeleinwuchs, also alles, was keine Reinigung dauerhaft löst.
Kosten und Zuständigkeit
Bei Mietwohnungen ist die Frage, wer zahlt, oft strittig. Grob gilt: Verstopfungen, die durch das Nutzungsverhalten in der Wohnung entstehen, gehen häufig zulasten des Mieters, Schäden an der gemeinsamen Fall- oder Grundleitung zulasten des Eigentümers. Der Einzelfall hängt am Mietvertrag und an der Lage der Verstopfung. Lassen Sie sich den Fundort deshalb im Rapport eintragen.